Der BND bemüht sich um Aufklärung in eigener Sache

„Eichmann in Jerusalem“ Teil II

Dr. Uwe Gerrens
von Dr. Uwe Gerrens

Vor knapp einem Jahr besprach ich in diesem Blog Hannah Arends Buch „Eichmann in Jerusalem“, https://himmelsleiter.evdus.de/banalitaet-des-boesen/  Eichmann leitete die die „Dienststelle IV B 4“ des Reichssicherheitshauptamtes, die verantwortlich war für die Verfolgung und Deportation von etwa 6 Millionen Juden im NS-besetzten Europa. Auch wenn das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt für die Konzentrations- und Vernichtungslager zuständig war, kam Eichmanns Abteilung doch die wesentliche Verantwortung für den Ablauf der Deportationen zu. Nach Kriegsende floh er mit falschem Pass nach Argentinien, holte seine Familie nach und arbeitete unter falschem Namen als Elektriker bei Daimler-Benz. 1960 wurde er durch den israelischen Geheimdienst entführt. In Jerusalem machte man ihm einen öffentlichen Prozess, verurteilte ihn in zwei Instanzen zum Tode und richtete ihn hin.

Ein Nebenthema meiner Besprechung war die unklare Rolle von Hans Globke, der 1934 den amtlichen Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen verfasst hatte, nach Kriegsende Adenauers Kanzleramtschef wurde und ab 1956 die Dienstaufsicht über den Bundesnachrichtendienst (BND) innehatte. Im Prinzip hatte das deutsche Kanzleramt mit dem Eichmann-Prozess nicht zu tun, da der Prozess unter israelischer Regie stattfand. In der Bundesrepublik Deutschland stand Eichmann zwar auf der Fahndungsliste, doch hatte – so zumindest die offizielle Lesart – niemand gewusst, dass er in Argentinien unter anderem Namen lebte. Tatsächlich wusste die Bundesregierung es (und hatte es schon 1958 der CIA verraten), der hessische Generalstaatsanwalt Bauer wusste es auch und hatte dem israelischen Geheimdienst einen Tipp gegeben, nicht auf dem Dienstweg (wofür er vermutlich gute Gründe hatte), sondern irgendwie anders (das Originaldokument ist, soweit ich weiss, nicht aufgetaucht). Was wusste der BND, was Globke?

Schon Hanna Arend ging davon aus, dass die Bundesregierung mehr wusste als sie zugab; vor allem habe man sich in Bonn gesorgt, Globkes Rolle im „Dritten Reich“ könne (mitten im bundesdeutschen Wahlkampf!) thematisiert werden. Darüber ließ sich wenig sagen, solange die Akten der Bundesregierung nicht allgemein zugänglich waren. Das Bundesarchivgesetz von 1988 legte fest, dass Akten aus Provenienz des Bundes nach Ablauf einer dreißigjährigen Schutzschrift ins Bundesarchiv gelangen sollten. Ausnahmen für Geheimdienstakten waren dort explizit nicht vorgesehen, wurden aber zwischen BND und Bundesarchiv 1982 und 1993 per „Verwaltungsvereinbarung“ geregelt mit dem Ergebnis, dass BND-Akten nicht ins Bundesarchiv kamen und kommen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz betrieb ein sog. „Zwischenarchiv“, das Zentrale Altaktenwesen. An sich galt das Bundesarchivgesetz auch dort, nur war nicht einmal die Postadresse öffentlich bekannt, so dass es schwierig geworden wäre, hinzufahren und nachzusehen. Glaubwürdigen Gerüchten zufolge befindet es sich in Köln.

Anfang des 21. Jahrhundert klagten sich die Journalistin Gaby Weber und der Chefredakteur der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zurück, um die deutschen Eichmann Akten einsehen zu können. Der BND gab 3000 Seiten frei und sperrte weitere Teile mit neuer Begründung, die auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abzielte. Eine erneute Klage durch die Instanzen scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die BILD-Zeitung druckte auf ihrer ersten Seite eine Reproduktion mit den amtlich verfügten Schwärzungen und fragte, was die Bundesregierung in Bezug auf Eichmann zu verbergen habe. Auch wenn BILD damit juristisch (teilweise) verloren hatte, hatte die Bundesregierung politisch verloren. Leseverbote beim BND erregten die deutsche Öffentlichkeit weitaus mehr als die 2006 freigegebene Eichmann-Akten bei der CIA, in denen man vieles nachlesen konnte (online: „CIA ERR“ in ihren Browser eingeben und „Eichmann“).

Seit dem neuen Bundesarchivgesetz von 2017 gilt für Geheimdienstakten eine Schutzfrist von 60 statt bisher 30 Jahren, doch auch danach dürfen Akten nur dann freigegeben werden, wenn dem „zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen nicht entgegenstehen“.  Ich selbst habe (in Sachen Klaus und Dietrich Bonhoeffer, ihres Schwagers Hans v. Dohnanyi und Klaus Bonhoeffer Mitarbeiters Otto John) im Frühjahr 2018 mehrere Anträge auf Akteneinsicht beim BND beantragt und werde seitdem mit Teilbescheiden abgefunden; in der Hauptsache warte ich, warte und warte. In meinem Bloq vor einem Jahr verlieh ich meiner Hoffnung Ausdruck, die „Unabhängige Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes, seiner Vorläuferorganisationen sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit“ würde neben vielem anderen auch Licht in die Rolle des BND beim Eichmann-Prozess bringen können. Anders als ich als Einzelkämpfer hat die unabhängige Kommission einen offiziellen Arbeitsauftrag und erhielt die Zusage, Akten des BND und Verschlusssachen des Bundeskanzleramtes einsehen zu dürfen, ihren Text unabhängig von regierungsamtlichen Vorgaben schreiben zu können und sich lediglich im Nachhinein die zitierten Texte freigeben lassen zu müssen. Das Verfahren wurde transparent kommuniziert (anders als bei parallelen Veröffentlichungen zur Geschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz) und lief bei den ersten Veröffentlichungen auch völlig glatt ab. Zwar kam es zu einem internen Streit der Historiker untereinander, der über die Medien ausgetragen wurde, doch hat mich der eher für die Kommission eingenommen: Ein in dieser Ernsthaftigkeit und mit so viel Leidenschaft geführter Streit wird nicht vom BND gesteuert.

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Ende Mai dieses Jahres erschien der in zwei Teilbände geteilte zweite Band von Klaus-Dietmar Henkes Buch „Geheime Dienste“, auf 1400 Seiten, zusammen mit dem ersten Band gut 2000 Seiten. Er handelt von der Innenpolitik des Auslandsgeheimdienstes. Eigentlich hätte der BND innenpolitische Angelegenheiten dem Verfassungsschutz überlassen müssen. Doch widmeten sich Gehlen und sein „Auslandsdienst“ mit weit mehr als der Hälfte ihrer Finanzen, ihres Personals und ihrer Kraft der Aufgabe, innenpolitische Gegner auszuspionieren. Somit wurde der BND zum Instrument des Kanzlers zur Bekämpfung der Opposition (SPD), etwaiger oppositioneller Neigungen beim Koalitionspartner FDP und innerparteilicher Abweichler wie Josef Müller (CSU) oder Jakob Kaiser (CDU). Das ist überaus interessant zu lesen, gut lesbar geschrieben und hochgradig desillusionierend. Der Watergate-Skandal in den USA war eine Kleinigkeit gegenüber dem, was sich der BND Tag für Tag erlaubte. Doch während die Republikaner in den USA aufflogen, weil sie sich auf frischer Tat erwischen ließen, existierten über die meisten Machenschaften des BND immer nur gut begründete Vermutungen, die Henke jetzt, im Mai 2022, das erste Mal belegen konnte. Beim BND der fünfziger Jahre spielten Gesetz, Rechtsstaat, Demokratie oder dergleichen eine untergeordnete Rolle. Parlamentarische Kontrolle: Fehlanzeige. Finanzen: Geheim, nicht die Sache des Bundestages. Einsatzgebiet: Unbekannt. Nunmehr lässt der BND endlich aufklären. Das Malheur mit den geschwärzten Seiten passiert im Kapitel, das Eichmann gewidmet ist. Ich mache es einmal wie die BILD-Zeitung und zeige zwei Seiten des „Textes“. Hält man einzelne Papierseiten vors Licht, erkennt man die Buchstaben der Rückseite des Blattes in Spiegelschrift, sonst nichts. Für Leserinnen und Leser, die für zwei „Teilbände“ über 98 Euro auf den Tisch gelegt haben, ist es enttäuschend, wenn sie für so viel Geld keinen vollständigen Text erhalten. Im Grund möchte man für jede Schwärzung 50 Cent Erstattung beantragen. Zum Glück sieht nur das Eichmann-Kapitel so aus, 120 von 1400 Seiten und auch davon nur ein kleiner Teil.

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Zu den Gründen schreibt Klaus-Dietmar Henke: „Historikerinnen und Historikern, die sich mit diesen Vorgängen befassen, ist die Identität der damaligen NDV (Nachrichtendienstlichen Verbindung) inzwischen nicht mehr unbekannt, ihre Berichterstattung für den BND aber schon. Diese bemerkenswerten Unterlagen sind mir ordnungsgemäß zugängig gemacht worden, ich habe sie in meinem Manuskript ausgewertet und ausführlich mitgeteilt. Nach Einschaltung des Bundeskanzleramtes und des Kontrollgremiums für die Geheimdienste musste ich jedoch erkennen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und ihre Bestätigung in höchstrichterlichen Urteilen derzeit keinen Spielraum lassen, die vom BND vorgenommenen Schwärzungen der entsprechenden Passagen im Druck zu verhindern. Immerhin liegt die schriftliche Genehmigung des BND zur unverzüglichen Veröffentlichung dieser Eichmann-Dokumente nach dem – gerne würde ich mich weniger apokryph ausdrücken – Wegfall der rechtlichen Hinderungsgründe vor.“ (S. 1417).

Was fehlt? Henke zufolge die „Kernsubstanz“  (1049) seiner Forschungsergebnisse zum Eichmann-Prozess. Die Zusammenarbeit des BND mit amerikanischen und israelischen Geheimdiensten sei „nur noch in Ansätzen rekonstruierbar“. Das „Zusammenspiel zwischen Gehlen und Globke“ könne „dank der reichhaltigen Unterlagen zu Eichmann in Pullach“ nur in „fast allen“ Einzelheiten deutlich gemacht werden „wegen der gesetzlichen Sperrbestimmungen“ (1052).

Deutlich wird: Henke hat sich bemüht, kam aber gegen die gültigen Gesetze in ihrer höchstrichterlichen Interpretation nicht an. Haben sich die deutschen Geheimdienste um eine Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen bemüht? Im Gegenteil! Als im Jahr 2018 das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten einer Teileinsicht in Geheimdienstakten von Alois Brunner, einer anderen Nazi-‚Größe‘, entschied, schrieb der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Maaßen eine Mail an mehrere Journalist:innen, die den Satz enthalten haben soll: „Wenn das Urteil vom OVG Münster in Sachen Brunner vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wird, werden wir dafür sorgen, dass das (Bundesarchiv-)gesetz geändert wird.“  Das kam in der Öffentlichkeit nicht so gut an. Das Gesetz wurde dennoch geändert. Jetzt steht der BND als derjenige dar, der die ursprünglich selbst gewollte historische Forschung durch Schwärzungen wieder einschränkt, ein Desaster für die PR-Abteilung, ein grandioses Eigentor.

Henke zufolge hat der BND den Strafverteidiger Eichmanns, Dr. Robert Servatius, „nach Strich und Faden ausgehorcht“ und „bestohlen“ (1067). Wie machte der BND das? Besaß er einen V-Mann bzw. V-Frau in der Kanzlei? Erledigte ein befreundeter Nachrichtendienst den schmutzigen Teil der Arbeit? Wir werden es erfahren, sobald der ungeschwärzte Text vorliegt.

Sicher ist: Damals erfuhr man im Bundeskanzleramt geradezu in Echtzeit, was in der Kanzlei von Servatius vor sich ging. Obwohl der Anwalt so gesehen ein „Opfer“ des BND war, kommt beim Leser kein Mitleid auf. Eichmann hat sich seinen Strafverteidiger selbst ausgesucht. Servatius hatte sich, seit seiner Verteidigung des für Zwangsarbeit zuständigen Fritz Sauckel im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, auf die Strafverteidigung von (Neo?-)Nazis wie Otto Remer spezialisiert und hierbei – immer im Rahmen des rechtlich zulässigen – ein hohes Maß von politischer Identifikation mit der Position seiner Mandanten gezeigt. Der Staat Israel trug zur Verteidigung Eichmanns die Anwaltskosten im Rahmen damaliger Bestimmungen zur Rechtskostenhilfe, allerdings nicht in der von Servatius erwünschten Höhe. Die bundesdeutsche Rechtsschutzstelle, die bis dahin jedem im Ausland angeklagten Kriegsverbrecher „nicht nur politisch und juristisch, sondern auch finanziell“ (1079) zur Seite gestanden hatte, sah Eichmann als „nicht schutzwürdig“ an und wollte dessen Strafverteidigung nicht unterstützen, wogegen Servatius vergeblich vor dem Kölner Verwaltungsgericht prozessierte. Darüber hinaus bettelten Eichmanns Unterstützer sich für die Anwaltskosten finanzielle Unterstützung von diversen Alt- (Neo-?)Nazis zusammen und versuchten angebliches oder tatsächliches Insiderwissen zu versilbern, wobei sie sich untereinander und mit der Familie nicht immer einig waren, wer was erhalten sollte. Eichmann hatte schon 1957 dem niederländischen SS-Mann Wilhelm Sassen Interviews gewährt, die insgesamt 73 Tonbänder umfassten, also im Grunde seine gesamte Lebensgeschichte. Nachdem er verhaftet worden war, besorgte Sassen sich die Unterschrift von Eichmann Ehefrau (später stellte sich heraus: unrechtmäßig) und verkaufte den Text für 150 000 Dollar an die Zeitschriften „Life“ und „Stern“. Später – in Untersuchungshaft – produzierte Eichmann in hoher Geschwindigkeit neue ‚Memoiren‘, deren Marktwert allerdings sank, je näher das Urteil rückte. ­­­­­­­­­Posthum wurden sie veröffentlicht, aber kaum gelesen.

Globke kümmerte sich durch den BND um die (wie Henke es treffend nennt) „Vergangenheitsabwehr nach außen und innen“. Niemand konnte wissen, welche Mitakteure Eichmann benennen würde und wer davon in der bundesdeutschen Gesellschaft oder Politik Rang und Namen hatte. Die DDR nutzte die Gelegenheit des Eichmann-Prozesses zu einer Kritik an Globke; ihre Publikationen nannten Globke einen „Eichmann im Bundeskanzleramt“. Dies entsprach der DDR-Ideologie: Die Faschisten waren alle im Westen gelandet, der Adenauer-Staat bildete die direkte Fortsetzung des Hitler-Faschismus, weshalb die fortschrittlichen Kräfte der Arbeiterklasse eine Mauer in Berlin hatten errichten müssen, einen „antifaschistischen Schutzwall“, hinter den sie sich zu ihrem eigenen Schutz zurückzogen.

In der DDR wusste man nicht wirklich, welche Namen Eichmann nennen würde, tat aber so, als müsste es Globke sein.  Dieser hingegen befand sich dank der Unterstützung seines Geheimdienstes in der komfortablen Lage zu wissen, dass er selbst in den 73 Tonbändern des Eichmann nicht genannt war (zeitweilige Irritationen ergaben sich dadurch, dass der Name „Globocnik einmal mit „Glo.“ abgekürzt war, was natürlich auch hätte „Globke“ bedeuten können). Darüber hinaus erfuhr Globke durch den BND, dass Eichmann seinem Verteidiger Servatius gegenüber behauptet hatte, Globke nicht zu kennen. Damit konnte Globke die DDR-Propaganda gelassen ins Leere laufen lassen. Allerdings las Eichmann in U-Haft DDR-Publikationen und kam zum dem weinerlichen Ergebnis, dass man ‚kleinen Fischen‘ wie ihm, die nur Befehle befolgt hätten, den Prozess mache, während die eigentlich Verantwortlichen ins Kanzleramt befördert worden seien. Das hätte eine wilde Philippika des Angeklagten in der Hauptverhandlung geben können. Zeitweise plante Eichmann, Globke und diverse andere Personen als Zeugen laden lassen, unterließ es dann aber doch. Warum?

Henke zitiert die Vermutung von Yeshakjahu Jelinek und anderen, wonach es eine „(ungeschriebene?) Abmachung“ zwischen der israelischen Regierung und der Bundesregierung gegeben haben soll, derzufolge die israelische Seite sich bemühe, Globke aus dem Eichmann-Prozess herauszuhalten und dafür von deutscher Seite großzügig mit Waffenlieferungen belohnt werden solle (1107). Weder widerspricht Henkel dieser These, noch bestätigt er sie. Als Leser frage ich mich, wie die israelische Regierung angesichts der Unabhängigkeit ihrer Justiz die Zeugenladung hätte beeinflussen können.

Henkes Buch gibt einige Hinweise. Die Kapitelüberschrift auf Seite 1105 lautet „Beobachtung, Bespitzelung und  Beeinflussung“ – danach wurden acht Zentimeter geschwärzt. Im Resumée auf Seite 1416 ist (ungeschwärzt) von „Beobachtung, Bespitzelung und Beeinflussung des Prozessgeschehens“ die Rede. Direkt bevor die Schwärzungen innerhalb des Kapitels einsetzen (1110) ist davon die Rede, dass der BND schon vor Prozessbeginn seine „Vorbereitungen für die Beobachtung, Bespitzelung und Beeinflussung“ von Eichmanns „Verteidigungsstrategie“ abgeschlossen hatte. Der BND muss also auf Eichmanns Verteidigungsstrategie eingewirkt haben. Wenn ich raten darf, möchte ich vermuten, dass das nicht primär über den israelischen Staat, sondern über Eichmanns Verteidiger ging. Möglicherweise verfügte der BND über Methoden, Eichmanns Verteidiger auszureden, Globke zu laden. Möglicherweise steht dazu Näheres im Geschwärzten.

Stimmt meine Vermutung? Wir werden es erfahren, sobald wir den ungekürzten Text lesen dürfen. Der Eichmann-Prozess fand im Jahr 1961 statt, ein Jahr vor meiner Geburt. Die Taten, für die Eichmann verurteilt wurde, liegen weitere siebzehn bis zwanzig Jahre zurück. Ich bin jetzt sechzig Jahre alt. Es ist keineswegs sicher, dass ich in der mir noch verbleibenden Lebenszeit den vollständigen Text werde lesen können. War das gemeint, als BND-Präsident Uhrlau 2011 öffentlich ankündigte, der BND wolle jetzt seine Vergangenheit „aufarbeiten“?

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