„Ferdinand von Schirach: Gott – Debatte um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod“

Dr. Martin Fricke
von Dr. Martin Fricke

Menschen sitzen über das Leben zu Gericht… Vielleicht erfordert es das Setting, das einer Gerichtsverhandlung nachempfunden ist. Vielleicht liegt es aber auch in der Natur der Sache: Kaum einer spricht den Mann an, der sterben möchte; kaum einer spricht mit ihm. Die „Sachverständigen“ reden über ihn. Was sie sagen, soll ja helfen, eine grundsätzliche Entscheidung anzubahnen.

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„Ich bin mir selber ganz und gar abhanden gekommen“, sagt Herr Gärtner, der seine Frau nach 42 Ehejahren an den Krebs verloren hat. „Das Leben bedeutet mir nichts mehr.“ Und ich gestehe, dass es mich in meinem Innersten trifft, als er das sagt. Als ich vor drei Jahren nach dem Unfalltod meiner Frau am Rand des Lebens stand, habe ich genau so gefühlt. Ja, es stimmt, was der sachverständige Bischof später sagen wird: „Das Leben ist Leiden.“ Es ist
Es ist im Kreuz des Todes, das schwer auf den Schultern lastet. Es ist im Ringen, jeden Morgen wieder aufzustehen, im Ringen um den Sinn. Es ist im Entsetzen über den Tod und in der Dumpfheit des Sich-selbst-nicht-mehr spüren-Könnens. Aber es ist. Und wenn es sonst nichts anderes ist – darin ist es.

Albert Camus schreibt über Sisyphos, der dazu verurteilt ist, unablässig einen Felsblock einen Berg hinauf zu wälzen, von dessen Gipfel er dann wieder hinabrollt: „Jeder Gran dieses Steins, jeder Splitter dieses durchnächtigten Berges bedeutet allein für ihn eine ganze Welt. Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“

Das Leben, mein persönlich gelebtes Leben entzieht sich der zweiwertigen Logik einer Gerichtsverhandlung, der Logik eines „Entweder – Oder“. Denn es ist Leiden und Glück – und manchmal beides zugleich. Ob Herr Gärtner das nachempfinden könnte, weiß ich nicht. Aber ich würde es gerne mit ihm teilen. Immerhin macht er sein Leben öffentlich, will ein Signal setzen, sucht nach Resonanz.

„Tatsächlich gibt es keine Rechtspflicht zu leben“, sagt die sachverständige Juristin. Und natürlich hat sie Recht. Denn wer sollte eine solche Pflicht allgemeingültig festsetzen? Wer will über Lebensmut und Lebenssinn eines anderen urteilen? Für eine solches Urteil kann es nur äußere Gründe geben. Nach äußeren Gründen zu urteilen und zu handeln aber ist – das wissen wir seit Immanuel Kant – allenfalls „pflichtgemäß“. Wahrhaft ein Leben, mein persönlich gelebtes Leben tragen kann dagegen allein ein Urteilen und Handeln „aus Pflicht“.


Das wäre ein Leben, dessen Willen von einer inneren Ehrfurcht beseelt ist. „Zwei Dinge erfüllen mein Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt“, hat besagter Kant geschrieben: „Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir. Ich sehe sie beide vor mir und verknüpfe sie unmittelbar mit dem Bewusstsein meiner Existenz.“
Nun, Kant war ein reiner Denker, lebensweltlich etwas unterbestimmt. Ich möchte ergänzen: Ich sehe meine beiden Kinder vor mir – ihr Lachen und ihre Tränen, ihre Erfolge, ihren Übermut und ihr Scheitern, ihre Liebe und ihren Ernst, ihr Leiden und ihr Glück – und es ersetzt nicht, was vergangen ist, aber ich verknüpfe es unmittelbar mit dem Bewusstsein meiner Existenz. Und empfinde eine Pflicht zu leben…

Nein, unverfügbar ist das Leben nicht. Auch ist es kein „absoluter Wert“. Es mag Gründe und es wird Möglichkeiten geben, es zu beenden. Aber es ist – fundamental und verbunden mit dem größeren Leben, das alle und alles umfängt.

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Ich möchte nicht abstimmen, ob Herr Gärtner sein Leben beenden darf. Ich möchte mit ihm über diese Dinge des Lebens sprechen. Oder mit ihm schweigen. Damit wir uns nicht abhanden kommen.

Seien Sie behütet!

Martin Fricke.

PS: Mein Lehrer Dietrich Ritschl seligen Angedenkens, Theologe und Medizinethiker, hat immer davor gewarnt, ethische Grundsatzfragen an außergewöhnlichen Spitzenbeispielen zu diskutieren. Weil das Leben größer ist, als dass es in allen Facetten regelhaft in den Griff zu bekommen wäre, und weil Extremfälle selten ein guter Maßstab für die Bewältigung des Alltags sind. Ich möchte mir nicht anmaßen, ein Urteil über Lebensmut und -sinn von Herrn Gärtner zu fällen. Ich möchte und wir alle sollten allerdings lebhaft diskutieren, wenn es darum geht, ob Beihilfe zum Suizid einer 18jährigen mit Liebeskummer oder eines 20jährigen, der seinen Job verloren hat, erlaubt sein sollte. Aber das ist eine andere Diskussion.  

Quelle der Szenenfotos: DVD „Gott“, Constantin Film

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