Ferdinand von Schirach: Gott – Debatte um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod

von Dr. Gabriela Köster

Als Pfarrerin bin eine von den vorhersehbaren 30 %, die Herrn Gärtner die Tablette, die ihm einen sanften Suizid gewähren würde, nicht aushändigen würden.[1]

Vor ca. 30 Jahren, als ich einen familiären Anlass hatte, mich mit dem Thema zu befassen, bin ich zu der Auffassung gelangt, dass Sterbewillige sich nicht suizidieren, weil sie sterben wollen, sondern deshalb, weil sie so nicht mehr leben können.[2]

Die meisten heutigen Menschen würden in einer solchen Situation nicht nach Gottes Willen und Geboten fragen, sondern wohl eher schreien: „Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen!“ Falls von ihrem Gottesglauben in dieser Sackgasse des Lebens überhaupt noch etwas übrig ist.
Mit der Auffassung vom „Leben als Geschenk“ kommt man da auch nicht weiter. Ein echtes Geschenk beinhaltet gerade keine Verpflichtungen und kann auch abgelehnt oder zurückgegeben werden. Weder um zu leben, noch um nicht zu sterben, braucht ein Mensch Theologie. Es ist darum egal, dass der Theologe in von Schirachs Theaterstück gemessen an der Ärztin und den anderen Sachverständigen die schwächste Figur ist. Sachgemäß werden seine abstrakten Argumente in ihrer Absolutheit von Herrn Gärtners Anwalt, teils zwar unverstanden, teils unangemessen witzig, insgesamt aber kunstfertig der Reihe nach zerpflückt.

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Ein soliderer Dialog wäre entstanden, wenn der „theologische Sachverständige“ Bischof Thiel nicht als Theologe, sondern tatsächlich als Bischof und Vertreter seiner Kirche aufgetreten wäre und hätte sagen können: „In der von mir geleiteten Diözese habe ich dafür gesorgt, dass die Suizidprävention ausgebaut wurde und die Krankenhäuser und Hospize mehr interdisziplinär ausgebildete Mitarbeiter(innen) bekommen haben. Denn in Jesu Namen sollen wir die Kranken und Gefangenen besuchen – und die Lebensmüden sind ja beides. Wir sollen sie zurück ins Leben begleiten und die austherapierten Kranken palliativ zu Hause – wer will schon gerne im Krankenhaus sterben? – und dann zum Ende hin im Hospiz zu betreuen. Wir sollen ihnen Schmerzen ersparen, wo es nur geht, und sie in ihrer Würde und Selbstbestimmung unterstützen. Weil es ja in Ordnung ist, wenn sie den einen Tag laut klagend ihr Gesicht zur Wand drehen und niemanden sehen wollen und am nächsten Tag haben wollen, dass man sie besucht, ihre Hand hält oder nur einfach bei ihnen sitzt oder mit ihnen ganz harmlos Mensch-Ärgere-dich-nicht spielt und nicht anfängt abzuwiegeln und zu lügen, wenn sie plötzlich über ihre baldige Beisetzung sprechen wollen. So ist das nämlich mit der Ambivalenz des Lebens. Und das würden Sie, Herr Anwalt, auch wissen, wenn Sie mehr als einen einzigen kerngesunden Lebensmüden kennen und womöglich nicht beruflich, sondern aus Freundschaft hier für ihn einstehen würden. Und ohne Gott oder Jesus verhält sich die Sache genauso.“

„Krank ist man nicht allein.“ (Vgl. den Blog vom 8.12.) Wie es dem Kranken geht, hat sehr viel mit den Menschen um ihn herum zu tun. Und darum ist auch die menschliche Würde keine allein individuelle Angelegenheit. Weil Menschen soziale Wesen sind, ist auch ihre Würde nicht eine Frage für den Einzelnen. So wie Rassismus, Antisemitismus, Frauendiskriminierung nicht das Problem der Diskriminierten ist, sondern ein Problem der ganzen Gesellschaft. Die Würde des Menschen ist nicht teilbar, sondern es gilt: Wenn jemand nicht in Würde leben und sterben kann, ist auch die Würde der anderen, die sich nicht in menschlicher Weise um den Sterbenden bzw. Sterbewilligen kümmern, angetastet.

Wenn man etwas über würdevolles Sterben erfahren möchte, sollte man lieber Leo Tolstois Erzählung „Der Tod des Iwan Iljitsch“ lesen als von Schirachs „Gott“. Denn es geht in der Frage nach dem würdigen Sterben nicht um eine abstrakte philosophisch oder theologisch oder juristisch ethische Diskussion. Genau das ist der Konstruktionsfehler im dramaturgisch durchaus gelungenen Theaterstück von Schirachs. Der lebensmüde Herr Gärtner[3] ist körperlich und seelisch gesund, „nur“ eben tief und dauerhaft[4] traurig nach dem Verlust seiner anderen Lebenshälfte. Er bringt seinen Fall vor den Ethikrat, weil seine verstorbene Frau ihn um diese Inszenierung eines Politikums gebeten hatte. Ein Politikum ist es wert, gesellschaftlich diskutiert zu werden, bevor es in Gesetzesform gegossen wird. Darin liegt das Verdienst von Schirachs: Coronabedingt Anfang des Jahres Vergessenes holt er aus der Versenkung aufs öffentliche Tapet. So wichtig es ist, dass der Bundestag das Urteil  – in meinen Augen ein Fehlurteil – des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 zum Anlass nimmt, das Gesetz zum assistierten Suizid neu zu formulieren, um Rechtssicherheit in Einzelfällen zu schaffen und weitere Fehlurteile dieser Art zu verhindern, so wichtig ist es, sich bewusst zu machen, dass der Wunsch zu leben und nicht zu töten (auch Soldaten können nur durch extreme Maßnahmen dazu gebracht werden, andere Soldaten zu töten), zur Würde des Menschen dazugehört. Der Lebenswille ist eine intrinsische, eingeborene Motivation, auch unter schwersten Bedingungen weiterzuleben. Nur eine Depression oder eine abgrundtiefe Traurigkeit oder die Summe aus beiden kann diesen Wunsch außer Kraft setzen. So erklärt sich der Sterbewille der vielen alten und/oder gebrechlichen Menschen, die niemandem zur Last fallen wollen, weil sie in einer tiefen Weise einsam sind und niemanden haben, der ihr Weiterleben als Geschenk und Gewinn erleben würde. Oder es ist ihnen in ihrer Verzweiflung nicht bewusst, dass es jemanden gibt, für den ihr Weiterleben bis zu einem natürlichen Tod essenziell wichtig ist.

Können eigentlich Gesetze Taten wie Mord, Drogenhandel und sexuellen Missbrauch verhindern oder ist es nicht eher die Menschlichkeit der Mehrheit, die auf der Erde für ein zunehmend menschenwürdiges Leben sorgt? Gehorsam aus Angst vor Strafe ist nicht attraktiv und funktioniert mit zunehmender Aufgeklärtheit der Menschen immer weniger. Es gibt auch jetzt schon Menschen, die trotz Strafandrohung anderen beim Suizid helfen. Dies geschäftsmäßig, d.h. wiederholt oder sogar mit einem finanziellen Interesse zu tun, stellt die Frage nach Schuldübernahme sehr viel milder, als wenn ein naher Angehöriger die Entscheidung fällen muss. Hier sehe ich tatsächlich die Gefahr des „Dammbruchs“, die im Stück mehrmals angesprochen wird. Es darf für den Sterbewilligen und auch für die Menschen um ihn herum, nicht unwidersprochen auf den assistierten Suizid hinauslaufen.

Und wie ist es mit dem Gehorsam gegenüber Gott? Hat in diesem Jahrtausend schon jemals eine Gehorsamsforderung um des Gehorsams willen einen Menschen von der Glaubwürdigkeit des Christentums überzeugt? Ganz ohne Religionszugehörigkeit leben viele Menschen, die unheilbar krank sind, dennoch weiter. Weil es andere Menschen gibt, die stellvertretend für sie Mut und Geduld haben, bis der Kranke selbst wieder Mut fassen kann oder bis er stirbt, in Würde, ohne sich selbst den Lebensfaden abzuschneiden.
Auch ich weiß, dass es Krankheiten gibt, die weit fortgeschritten nicht mehr therapierbar sind und zu einem qualvollen Tod führen (ALS). Dass in solchen Fällen ein würdevoller Tod, so spät, dass er assistiert sein muss, zu Hause und nicht  nur – womöglich unnötig früh – in einer anonymen Schweizer Wohnung des Sterbevereins Dignitat möglich ist, dafür muss die baldige Gesetzesnovellierung sorgen. Und auch dann darf es keinen Zwang für Ärztinnen geben, diese Sterbehilfe zu leisten. Wie das gehen kann, welche Gutachten, wie viele Beratungsgespräche, welche Fristen und Bedenkzeiten dabei unumgänglich sind, muss der Gesetzgeber klären. An Leib und Seele gesunden Menschen brauchen und sollten hier keine größeren Freiheiten eingeräumt werden, als sie ja tatsächlich bereits haben.

Über Tod und Sterben grundsätzlich und ohne akute Betroffenheit gemeingültig – im Sinne eines Kategorischen Imperativs – nachzudenken, ist abstrakt und wird der jeweiligen Situation nicht gerecht. Was von Schirach unter dem Titel „Gott“ gelingt, ist, eine große Frage einem breiten Publikum vorzulegen und es dazu zu bringen sich wenigstens 90 oder 140 Minuten (wer noch die Nachfolgesendung geschaut hat) vernünftig und unprätentiös damit zu befassen. Doch die raffinierte und dabei leider nicht genügend ambiguitätstolerante Argumentationsführung bringt zu schnell ein zu einseitiges Mehrheitsverhältnis hervor. Was auch mit der Dramaturgie des Stückes zu tun hat, so dass am Ende eher über das allgemeine Recht zum Suizid abgestimmt wird, anstatt über die Frage, wie ein fiktives Gericht in Herrn Gärtners Fall entscheiden möge.[5] Zum Glück gehört nach meiner Wahrnehmung unser bundesdeutsches gesetzgebendes Gremium nicht so klar zu den 70 % der Zuschauer, die die Beihilfe zum Suizid uneingeschränkt erlauben wollen.


[1] Wenn Sie von Schirachs Theaterstück nicht gelesen oder gesehen habe, lesen Sie bitte die Nacherzählung im Blogbeitrag vom 1.12.2020, ohne die Passagen meines Blogbeitrags unverständlich bleiben könnten.

[2] Vgl. Klaus-Peter Jörns: Nicht leben und nicht sterben können. Suizidgefährdung – Suche nach dem Leben, Göttingen u.a. 1986. Das Buch enthält Betrachtungen zu den zehn Suiziden, die in der Bibel berichtet und nicht verurteilt werden.

[3] Ist in diesem Namen vielleicht ein ganz kleiner Fingerzeig des Autors auf die eigentliche Bestimmung des Menschen verborgen?

[4] Auch die Auffassung, dass eine tiefe Trauer nicht extrem lange dauern dürfe, ist so verbreitet wie falsch.

[5] Vgl. den offenen Brief an Ferdinand von Schirach unter https://www.dgpalliativmedizin.de/images/211120_Offener_Brief_an Ferdinand von Schirach

Ein Kommentar

  1. Schiriach hat tausend gute Gründe und hoch interessante Aspekte der Ethik, Medizin, Religion etc geliefert. Aber die Grundannahme bleibt irritierend. Zum selbstbestimmten Leben gehört meiner Meinung nach kein selbstbestimmter Tod, so wie zwei plus zwei eben niemals fünf ist, egal wie schön die Beweisführung ist.

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