Beitrag zu Ferdinand von Schirach: Gott – Debatte um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod
Ein (stark verfremdeter, aber sehr typischer) Fall aus der Klinik:
Frau N. liegt auf der Intensivstation. Sie ist 72 Jahre, verwitwet, hat eine 49-jährigen Tochter. Sie leidet an Brustkrebs, hat diverse Metastasen und ist seit einiger Zeit dialysepflichtig. Sie lebt allein in einer sehr renommierten Altersresidenz. Ihre Tochter ist selbstständige Unternehmensberaterin und lebt mit ihrer Familie in Süddeutschland.
Frau N. hat starke Schmerzen, empfindet das permanente Angewiesen sein auf Hilfe als beschämend und möchte ihrer Tochter, die „ihre ganz eigenen Sorgen hat“, nicht zur Last fallen. Weil sie immer selbstbestimmt gelebt hat, will sie – die eigenen Autonomie wahrend – jetzt selbstbestimmt sterben und daher keine weitere Dialyse in Anspruch nehmen. Die zuständige Oberärztin lässt mich rufen. Die Frage der Ärztin lautet: „Dürfen wir auf die Dialyse verzichten? Das bedeutet den sicheren Tod von Frau N.!“
Die Ärztin erlebt ein Dilemma: Auf der einen Seite steht der Grundsatz der Fürsorge, der die Ärztin zum Handeln für das Wohl der Patientin verpflichtet. Auf der anderen Seite steht das Autonomieprinzip, das der Patientin Entscheidungsfreiheit zugesteht.
Die Klinikseelsorge wird oft gerufen, um in ethischen Konfliktsituationen zu vermitteln.
Die Frage nach den Motiven
Zunächst geht es darum herauszuarbeiten, welche Beweggründe dem Todeswunsch zugrunde liegen: Welche inneren und äußeren Ursachen begründen den starken Todeswunsch von Frau N.? Welche konkreten Lebensumstände haben dazu geführt, dass der Tod als Erlösung vom Leiden erhofft wird? Gibt es tiefer liegende Motive, die hinter diesem Sterbewunsch stehen?
Im seelsorgerlichen Gespräch mit Frau N. wurde deutlich:
- Die starken Schmerzen sind für sie unerträglich.
- Als stets selbstbestimmt lebende Frau erlebt sie das permanente Angewiesensein auf Hilfe als beschämend.
- Auf keinen Fall möchte sie ihrer Tochter, die ihre eigenen Sorgen hat, zur Last fallen.
- Sie hat große Angst vor Einsamkeit.
Damit benennt Frau N. typische Gründe für seine nachhaltige Todessehnsucht. Frau N. hat ihren Sterbewunsch intensiv reflektiert. Nicht immer sind den Patienten alle Zusammenhänge bewusst. Viele Wünsche werden ausagiert, weil sie eher vor-, mit-, neben- oder unterbewusst sind. Das führt zum Problem der freien Willensentscheidung.
Wie frei ist der freie Wille?
Inwiefern ist Frau N. in der Lage, eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen? Von wirklich freier Willensbildung kann man eigentlich nur sprechen, wenn Frau N. ihre Ängste vor dem Sterben und Tod, aber auch vor dem Leben und der Einsamkeit wirklich verstanden und durchgearbeitet hat und sowohl den Tod als auch das als unzulänglich empfundenen Leben annehmen könnte. Das ist sicher ein hoher Anspruch und in Gänze schwer erreichbar. Aber zumindest muss sichergestellt sein, dass nicht Angst und Depression handlungsleitend sind. Frau N. wirkte auf mich in diesem Sinne nicht wirklich frei.
Menschen leben in Systemen
Es gibt aber neben der Sichtweise von Frau N. auch noch die Perspektive der Tochter. Und die konnte und wollte den Todeswunsch nicht gutheißen. Die Not der Tochter sensibilisiert dafür, dass die ausschließliche Beachtung des Patientenwillens und die Fokussierung auf das Wohlergehen des Patienten eine verkürzte individualistische Sicht darstellt. Denn niemand ist alleine krank. Menschen leben in Systemen und menschliches Leben ist immer eingebettet in mitmenschliche Beziehungen. Auch ein Sterbenskranker sollte dies im Blick haben. Auch die schwerkranke Frau N. ist nicht nur eine kranke Frau, sondern gleichzeitig Mutter, Oma, Freundin. Und sie trägt trotz schwerer Krankheit nicht nur Verantwortung für sich, sondern auch für ihre Angehörigen. Als Seelsorgerin habe ich nicht nur mit Sterbewilligen zu tun gehabt, sondern eben auch mit den Hinterbliebenen. Und gerade Letztere haben mich gelehrt: Das Leid der Angehörigen ist unendlich. Eine Selbsttötung ist eben kein natürlicher Tod. Deshalb ist auch das System der Familie zu beachten.
Ethische Bewertung des Suizids
„Niemand nimmt sich gern das Leben.“[1] Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen, befinden sich in einer echten oder scheinbar ausweglosen Situation. Sie leiden und haben große Angst vor Schmerz, Einsamkeit und Siechtum. Im Weiterleben können sie keinen Sinn mehr erkennen. Eine unerträglich erlebte Situation soll beendet werden. Das ist sowohl für die Betroffenen als auch für die Seelsorgenden eine schwierige Situation.
In der seelsorgerlichen Begleitung Sterbender geht es immer wieder auch um die ethische Bewertung der Situation. Gefordert ist eine theologische Einordnung des Todeswunsches. Es geht um die Frage: Hat der Mensch das Recht, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen?
In der christlichen Tradition wird ein Recht auf Selbsttötung einhellig bestritten, weil der Mensch sich das Leben nicht selbst gegeben hat. Allerdings finden sich sowohl im Alten als auch im Neuen Testamenten Erzählungen von Suiziden, z.B. von Judas (Mt 27, 3-5) oder der Doppelselbstmord von König Saul und seinem Waffenträger (1.Sam 31). Auffallend ist, dass diese Berichte nicht werten, sondern kurz und sehr sachlich beschreiben, was geschah und welche Motive zugrunde lagen. Dies ist umso bemerkenswerter, weil die Bibel das Leben als Geschenk Gottes begreift und beschreibt: Wir haben unser Leben von Gott empfangen. Gott ist der Schöpfer allen Lebens. Und deshalb ist das Leben dem Grunde nach nicht Besitz des Menschen, über das er nach Belieben verfügen darf. Ein Recht auf Selbsttötung lässt sich nicht ableiten, weil der Mensch nicht sein eigener „Schöpfer“ ist.[2]
Doch auch wenn theologisch keine Rechtfertigung des Suizides zu vertreten ist, auch wenn das Ja Gottes über jedem Leben steht, geht es in der Seelsorge nicht um moralische Bewertung oder gar Verurteilung.
Aufgabe der Seelsorger ist vielmehr Menschen, die eine Selbsttötung beabsichtigen oder um Sterbehilfe bitten, nicht allein zu lassen und gerade im Beistehen und Aushalten zu verdeutlichen: „Gott ist da. Die Zuwendung Gottes gilt Dir, auch wenn Du so verzweifelt bist, dass du einen Suizid als letzten Ausweg siehst.“ Die seelsorgliche Begleitung eines Sterbewilligen bedeutet nicht, den Suizid theologisch zu rechtfertigen, sondern ist ein Angebot, die Klage und die Verzweiflung des Suizidanten auszuhalten.
Manchmal entsteht paradoxerweise gerade im Aushalten und Mitgehen dieses Weges wieder neue Hoffnung und Zuversicht. Weil der Sterbewillige sich nicht immer wieder rechtfertigen muss, sondern in seinem Todeswunsch angenommen wird, kann er auch wieder auf die Möglichkeiten schauen, die das Leben trotz allem noch zu bieten hat.
So war es auch im vorliegenden Fall.
Ressourcenorientierte Seelsorge angesichts des Todeswunsches von Frau N.
Frau N. brauchte viel Zeit und Raum, um ihren Todeswunsch und ihre guten Gründe fürs Sterben wollen darzulegen. Erst zum Ende unseres Gesprächs gab es die Möglichkeit, auch auf die Ressourcen ihres jetzigen Lebens zu schauen und sich zumindest in Anfängen vorzustellen, dass ein Weiterleben eine denkbare Möglichkeit sein könnte.
Im Falle von Frau N. bedeutet dies zunächst eine effektive Schmerztherapie. Neben der effektiven Schmerztherapie forderte Frau N. für sich eine Pflege, die sie bestmöglich unterstützt und gleichzeitig so viel Selbstbestimmung ermöglicht, wie es die Umstände zulassen.
Die dritte und wichtigste Ressource für Frau N. war sicher die Mobilisierung ihres sozialen Netzwerkes, um die drohende Vereinsamung zu vermindern. Leben kann nur in Beziehungen gelingen und Menschen sind auf Hilfe anderer angewiesen. Frau N. hatte wie viele alte und kranke Menschen Angst, zu vereinsamen und anderen zur Last zu fallen.
Im Fall von Frau N. kam es durch die glaubhafte Zusicherung der Tochter, dass ein Suizid der Mutter, großes Leid für sie bedeuten würde, zu einem Umdenken der Mutter. Im von der Seelsorge moderierten intensiven Gespräch zwischen Mutter und Tochter entstand eine sehr dichte Atmosphäre. Frau N. war sehr bewegt und gerührt, wie sehr ihre Tochter an ihr hängt. Es wurde deutlich, dass es für die Tochter emotional kaum zu bewältigen wäre, wenn ihre Mutter durch den Verzicht auf medizinische Maßnahmen bald sterben würde.
Dieses Gespräch gab den Ausschlag, dass Frau N. trotz bleibender Todessehnsucht und der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen mit Ihrem geliebten Ehemann im Jenseits sich zunächst zur Fortsetzung der Dialyse durchringen konnte. Sie starb kurze Zeit später an den Folgen einer Lungenentzündung.
Ressourcenorientierte Seelsorge bedeutete in diesem Fall, dem Todeswunsch als Anwalt des Lebens zu begegnen. Dies geschieht nicht dadurch, dass dem Todeswunsch mit rationalen Mitteln widersprochen wird. Notwendig ist neben dem Aushalten des Schmerzes und der Verzweiflung, dem sterbewilligen Menschen möglichst das anzubieten, was ihm fehlt, um das Leben in schweren Krisen bestehen zu können.
Unbestreitbar gibt es bedrückende Einzelfälle, in denen das Leiden nicht erträglich gestaltet werden kann. Wenn in solchen Situationen die Beihilfe zur Selbsttötung oder gar die Tötung auf Verlangen erwogen wird, müssen die Verantwortlichen eine Gewissensentscheidung treffen. Ethische Grenzfälle schließen die Möglichkeit des Schuldigwerdens mit ein. Wer in tragischen Situationen, in denen es keine eindeutig gute Lösung gibt, Verantwortung trägt, läuft immer Gefahr, Schuld auf sich zu laden.
[1] Handreichung der EKiR: Niemand nimmt sich gern das Leben. Seelsorgerliche Begleitung im Zusammenhang mit Suizid, 2014.
[2] Vgl. ebd.
Sehr geehrte Frau Schneidereit-Mauth,
Danke für diese Einblicke in den Alltag einer Klinik.
Ich denke dass Ihr Beitrag vielen Menschen eine neue Sichtweise auf das Thema Sterbehilfe und den selbstbestimmten Tod gegeben hat.
Ich setzte mich zur Zeit mit diesem Thema im Theologie Unterricht auseinander und habe durch den Beitrag die Beweggründe der Patienten aber auch die Folgen,welche vor allem für die Hinterbliebenen schwer scheinen, sehr gut verstehen können.
T.Weichert
Lieber Herr Weichert,
es freut mich, dass mein Beitrag Ihnen eine andere, vielleicht sogar neue Sichtweise ermöglicht hat.
Als Klinikpfarrerin habe ich viele sehr kranke, oft sterbenskranke Menschen begleitet und dabei von den Betroffenen gelernt, wie vielfältig der Wunsch nach Sterben begründet wird. Meines Erachtens ist es notwendig, ausreichend Zeit für das Gespräch und die Begleitung zu haben. Denn hinter dem Ruf nach Sterbehilfe verbirgt sich oft die Angst von Schmerzen und vor Einsamkeit.
Aber die Palliativmedizin kann Schmerzen sehr effektiv behandeln. Und Menschen sollten nicht aus dem Gefühl heraus sterben, dass sie anderen oder der Gesellschaft zur Last fallen.
Insofern plädiere ich dafür, dass nicht die Sterbehilfe, sondern die sehr viel teurere Palliativmedizin ausgebaut wird, die die körperlichen, sozialen, psychologischen und spirituellen Bedürfnisse kranker Menschen im Blick hat.
Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen
Ihre H. Schneidereit-Mauth